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Allgemeine Geschäftsbedingungen
-Stand: April 2011-
Durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden
die vertraglichen Beziehungen zwischen der G24 Gastro AG (nachfolgend
Gastropolis24) und dem Kunden geregelt. Gastropolis24 verkauft
Gastronomiebedarf an gewerbliche Kunden.
1. Allgemeines
1.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf
Grundlage dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die
Gastropolis24 mit den Kunden schließt. Sie gelten auch für alle
zukünftigen Verträge mit den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals
gesondert vereinbart wurden. Abweichende Regelungen von diesen AGB
müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
1.2 Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine
Anwendung, auch wenn Gastropolis24 ihrer Geltung im Einzelfall nicht
gesondert widerspricht.
1.3 Der Kunde versichert durch seine Anmeldung dass er Unternehmer ist
und die Waren ausschließlich zu unternehmerischen Zwecken nutzt.
1.4 Gastropolis24 behält sich vor, diese AGB bei einer Veränderung
solcher Umstände, die Grundlage des Vertrages sind, zu ändern. Die
Kunden werden über die Änderungen umgehend informiert. Hierbei werden
dem Kunden die geänderten AGB unter Hervorhebung der abgeänderten
Passagen übersandt. Dies kann auch per Email erfolgen. Sollte der Kunde
nicht innerhalb von zwei Wochen seit der Mitteilung den geänderten AGB
widersprechen, so gelten diese als genehmigt und finden auch auf
bereits bestehende Verträge Anwendung. Hierauf wird der Kunde bei der
Mitteilung über die Änderung besonders hingewiesen.
2. Angebot und
Vertragsschluss
2.1 Alle Angebote von Gastropolis24 sind freibleibend und
unverbindlich, es sei denn sie sind ausdrücklich als verbindlich
gekennzeichnet.
2.2 Eine Bestellung des Kunden wird ausdrücklich durch Übersendung
einer entsprechenden Auftragsbestätigung oder konkludent durch
Ausführung der Lieferung oder Leistung angenommen. Eine vorab
übersandte Eingangsbestätigung der Bestellung stellt noch keine Annahme
dar.
2.3 Angaben von Gastropolis24 über Maße, Gewichte, technische Daten
usw. sowie Darstellungen und Abbildungen insbesondere auf den
Internetseiten von Gastropolis24 oder in Katalogen sind ebenfalls
unverbindlich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglichen
vereinbarten Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie stellen
keine Beschaffenheitsgarantie dar sondern dienen lediglich der
Beschreibung oder Kennzeichnung. Handelsübliche Abweichungen und
solche, die auf Grund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische
Verbesserungen darstellen sind zulässig soweit sie die Verwendbarkeit
zum vertraglich vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigen. Gleiches gilt
für die Ersetzung von Bauteilen durch technisch mindestens
Gleichwertige.
2.4 Gastropolis24 behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen
abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie sonstigen
Unterlagen vor, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Der Kunde
darf diese Unterlagen nicht ohne Zustimmung von Gastropolis24 Dritten
zugänglich machen, vervielfältigen, bekannt geben, selbst oder durch
Dritte Nutzen. Der Kunde ist verpflichtet diese Unterlagen auf
Aufforderung an Gastropolis24 herauszugeben und angefertigte Kopien zu
vernichten, wenn diese im Rahmen der Geschäftsbeziehung nicht mehr
benötigt werden.
2.5 Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.
3. Preise und Zahlung
3.1 Alle Preise verstehen sich in CHF ab Werk zuzüglich Verpackung, der
gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren
und anderer öffentlicher Abgaben. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen
berechnen wir für die Lieferung innerhalb der Schweiz pauschal 30.- CHF
pro Bestellung. (Ab einem Bestellwert von 500.- CHF (Netto) liefern wir
innerhalb der Schweiz versandkostenfrei.) Die Versandkosten für andere
Länder können Sie der Versandkostentabelle unter Service Liefer- und
Zahlungsbedingungen entnehmen. Hierbei handelt es sich um ungefähre
Richtwerte die je Bestellmenge und Art des Artikels variieren können.
Auf der Bestellseite wird dies nochmal mitgeteilt.
3.2 Liegt der Liefertermin mehr als vier Monate nach dem
Vertragsschluss, ist Gastropolis24 berechtigt die Preise angemessen zu
erhöhen und die Preise an veränderte Preisgrundlagen (Material, Löhne
usw.) anzupassen. Es gelten dann die am Liefertag gültigen Preise.
3.3 Soweit nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen innerhalb
von 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Maßgebend ist der Eingang der
Rechnungssumme bei Gastropolis24. Wechsel werden nur auf Grund
ausdrücklicher Vereinbarung zwischen Gastropolis24 und dem Kunden
angenommen. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen.
Wechselspesen und sonstige Zahlungskosten gehen zu Lasten des Kunden
und sind sofort fällig.
Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden
Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 2,5 % pro Monat zu verzinsen.
Gastropolis24 berechnet mindestens die zu zahlenden Kontokorrentzinsen.
Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des
Verzugs bleiben vorbehalten.
3.4 Eine Aufrechnung mit Zahlungsansprüchen des Kunden oder die
Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
3.5 Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind die
Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich herabzusetzen und durch die die
Bezahlung der noch offenen Forderungen aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis gefährdet wird so ist Gastropolis24 berechtigt, die
noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zu erbringen.
4. Erfüllungsort, Versand
4.1 Soweit die Parteien nichts anderes bestimmen, ist der Erfüllungsort
für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von
Gastropolis24.
4.2 Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen
Ermessen von Gastropolis24.
4.3 Mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer
oder an eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten
geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn
Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen
(z.B. Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand durch
Umstände die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem
Zeitpunkt auf den Kunden über, mit dem Gastropolis24 versandbereit ist
und dies dem Kunden angezeigt hat.
4.4 Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Erfolgt die
Lagerung durch Gastropolis24 so betragen die Lagerkosten 0,25% des
Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener
Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer
Lagerkosten bleiben vorbehalten.
5. Lieferung und
Lieferzeit
5.1 Lieferungen erfolgen ab Lager bzw. Werk bei Direktlieferungen vom
Hersteller.
5.2 Von Gastropolis24 in Aussicht gestellte Liefertermine und –fristen
gelten stets nur annähernd soweit nicht zwischen den Parteien eine
feste Frist oder ein fester Termin ausdrücklich vereinbart und von
Gastropolis24 schriftlich bestätigt wurde.
5.3 Unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden, kann Gastropolis24
eine Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum
verlangen, in dem der Kunden seinen vertraglichen Pflichten nicht
nachkommt.
5.4 Gastropolis24 haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder
Leistung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt
oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare
Ereignisse die Gastropolis24 nicht zu vertreten hat, verursacht worden
sind. Erschweren solche Ereignisse Gastropolis24 die Lieferung oder
Leistung wesentlich oder machen sie unmöglich und ist die Behinderung
nicht nur von vorübergehender Dauer, ist Gastropolis24 zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
Bei Behinderungen von nur vorübergehender Dauer verlängern sich die
Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder
Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlauffrist.
Soweit dem Kunden durch die Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder
Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche
Erklärung gegenüber Gastropolis24 vom Vertrag zurück treten.
5.5 Gastropolis24 ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden
hierdurch kein erheblicher Mehraufwand und/oder zusätzliche Kosten
entstehen, die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen
Bestimmungszweckes verwendbar ist und die Lieferung der restlichen
bestellten Waren gesichert ist.
6. Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung.
6.2 Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an
den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu
untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn Gastropolis24 nicht eine
Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher oder anderer Mängel, die bei
einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren,
binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder
ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder
dem Zeitpunkt in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung
des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in
Textform zugegangen ist.
Auf Verlangen von Gastropolis24 ist der beanstandete Gegenstand
frachtfrei an diese zurück zu senden. Bei berechtigter Mängelrüge
vergütet Gastropolis24 die Kosten des günstigsten Versandweges. Dies
gilt nicht, wenn die Kosten sich erhöhen, weil der Gegenstand sich an
einem anderem Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
6.3 Bei Sachmängeln ist Gastropolis24 zur Nacherfüllung nach seiner
Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und
berechtigt. Eine Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen
Versuch als Fehlgeschlagen. Im Falle des Fehlschlagens, der
Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen
Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom
Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
6.4 Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Kunde den
Kaufgegenstand ohne ausdrückliche Zustimmung von Gastropolis24 ändert
oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch
unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde
die durch die Änderungen entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung
zu tragen.
Ein etwa erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen (Strom,
Wasser, Dampf, Abwasser, Heißwasser, Gas, etc.) ist vom Käufer auf
seine Kosten zu veranlassen, und darf nur von konzessionierten
örtlichen Elektrofachleuten bzw. Installateuren vorgenommen werden. Ist
ein Mangel auf eine nicht fachgerechte Installation zurückzuführen,
entfällt der Gewährleistungsanspruch.
6.5 Die Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss
jeglicher Gewährleistung.
7. Haftung
7.1 Schadensersatzansprüche des Kunden, die nicht Leben, Körper oder
Gesundheit betreffen sind ausgeschlossen, es sei denn, Gastropolis24
ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe handelt
vorsätzlich oder grob fahrlässig. In allen übrigen Fällen ist die
Haftung auf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden
Schaden begrenzt.
7.2 Haftet Gastropolis24 für den Verlust von Daten, die der Kunde auf
der Webseite www.gastropolis24.ch hinterlegt hat, so ist dessen
Schadenersatzanspruch auf die Kosten der Widerherstellung mittels einer
vom Kunden bereitzuhaltenden Sicherheitskopie beschränkt.
7.3 Soweit Gastropolis24 technische Auskünfte gibt oder beratend tätig
wird und diese Auskünfte oder die Beratung nicht zu den von
Gastropolis24 geschuldeten Leistungen gehört, geschieht dies
unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die von Gastropolis24 an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von
Gastropolis24. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle
tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend
Vorbehaltsware genannt.
8.2 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für
Gastropolis24.
8.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des
Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und
zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
8.4 Wird die Vorbehaltsware vom Kunde verarbeitet, so erfolgt die
Verarbeitung im Namen und für Rechnung von Gastropolis24 und
Gastropolis24 erwirbt unmittelbar das Eigentum oder – wenn die
Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der
verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das
Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im
Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen
Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei
Gastropolis24 eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein
künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu
geschaffenen Sache zur Sicherheit an Gastropolis24. Wird die
Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache
verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als
Hauptsache anzusehen, so überträgt Gastropolis24, soweit die Hauptsache
ihr gehört, dem Kunde anteilig das Miteigentum an der einheitlichen
Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
8.5 Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde
bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen
den Erwerber – bei Miteigentum von Gastropolis24 an der Vorbehaltsware
anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an Gastropolis24 ab.
Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der
Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware
entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus
unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Gastropolis24
ermächtigt den Kunden widerruflich, die an Gastropolis24 abgetretenen
Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von Gastropolis24
einzuziehen. Gastropolis24 darf diese Einzugsermächtigung nur im
Verwertungsfall widerrufen.
8.6 Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch
Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von
Gastropolis24 hinweisen und Gastropolis24 hierüber informieren, um ihr
die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der
Dritte nicht in der Lage ist, Gastropolis24 die in diesem Zusammenhang
entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten,
haftet hierfür der Kunde gegenüber Gastropolis24.
8.7 Gastropolis24 wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle
tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl
freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr
als 50% übersteigt.
8.8 Tritt Gastropolis24 bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden –
insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist
er berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und Gastropolis24
unterliegen ausschließlich dem Recht der Schweiz unter Ausschluss der
Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung
zwischen Gastropolis24 und dem Kunden ist Glarus. Für Klagen gegen
Gastropolis24 ist ebenfalls Glarus ausschließlicher Gerichtsstand.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände
bleiben von dieser Regelung unberührt.
9.3 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden,
wird die Wirksamkeit der übrigen AGB davon nicht berührt.
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